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Jetzt mit dem eigenen Blog Geld verdienen- mit blogger-netzwerke.de
Die Welt der Blogger findet immer wieder und vor allem immer schneller neue Anhänger, die Ihre Blogs über die verschiedensten Themen halten. Wenn man seinen Blog aktiv gestaltet und immer aktualisiert, ist eine steigende Besucherzahl nur noch eine Frage der Zeit. Viele betreiben Ihre Blogs nur als Hobby in Ihrer Freizeit,doch es lässt sich auch sehr gut und auf einfachem Weg damit Geld verdienen, etwa durch die Veröffentlichung externer Artikel. Auf dem Portal blogger-netzwerk.de kann man sich komplett kostenlos und unverbindlich eintragen. Sobald man registriert ist, wird man in einer Datenbank anonym gespeichert, mit Hilfe dieser Datenbank werden Blogs gesucht, die ein bestimmtes Thema behandeln und mit dem Thema des Artikels übereinstimmen. Als Blogger bekommen Sie dann ein Angebot über die Veröffentlichung eines bestimmten Artikels auf Ihrer Webseite, der Artikel enthält maximal 2 Links, die auf eine andere Seite verweisen. Sie können danach entscheiden, ob Sie den angebotenen Artikel veröffentlichen wollen oder nicht. Sagen Sie zu und veröffentlichen den Text samt Links, bekommen Sie zwischen 10 und 30€ ohne dabei einen großen Aufwand geleistet zu haben- klingt das nicht verlockend? Und glauben Sie mir es gibt bei dieser Sache keine Hacken, kein Tricks und keine Abzocke. Warum auch Abzocke? Sie müssen ja nichts zahlen.
Desweiteren ist es auch möglich sich als Tester verschiedener Produkte zur Verfügung zu stellen. Hierbei bekommen Sie das zu testende Produkt (wie z.B. einen Drucker oder eine Maus) zugeschickt und müssend dies ausführlich testen und einen ausgiebigen Testbericht schreiben. Diesen Testbericht schicken Sie dann an die Betreiber der Seite blogger-netzwerk.de zu und müssen diesen auf Ihrem Blog veröffentlichen. Als Ausgleich für Ihre Arbeit dürfen Sie das getestete Produkt natürlich behalten.
So schnell und so einfach lässt sich mit einem Blog und ein wenig Zeitaufwand schnell Geld verdienen.
Blogger gesucht …
Web 2.0, Web 4.0, Social Media und Onlinemarketing: die Begrifflichkeiten geistern durch viele Köpfe. Blogs entstehen ebenso, wie Foren. Nur ein Blog muss, um funktionieren zu können, auch Leistungsstark sein. Dazu ist es wichtig, dass fundierte und lesenswerte Texte enthalten sind.
Denjenigen, der diese Themen recherchiert und die Texte schreibt, den nennt man Blogger.
Wichtig beim Bloggen ist es, dass die Texte über ein entsprechendes Inhaltsfundament verfügen, wichtige Begrifflichkeiten bzw. Keywords enthalten und auf die Seitenstruktur abgestimmt sind.
Zu berücksichten ist jedoch, dass bei der regelmäßigen Nutzung freiberuflicher Texter Abgaben der Künstlersozialkasse anfallen können.
KSK – Blogger unterliegen der Abgabepflicht
Web 2.0 bzw. Web 4.0 – das sind die Schlagworte, mit denen man im Bereich Social Media und Online Marketing häufig zu tun hat. In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Blogs entstanden. Programmierer suchen hierfür im Regelfall Blogger, die ihnen die Texte verfassen
- Keyword-optimiert und
- auf die Suchmaschinen abgestimmt
Am liebsten werden hierfür Studenten gewählt, da diese die Texte für wenig Geld erstellen. Allerdings sollte man sich bzgl. Texterstellung eines bewußt machen. Wer Texte durch einen Freelancer regelmäßig erstellen lässt, muss hierfür gesetzlich vorgeschriebene Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten. Dies muss eigenständig der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.
Wann also sind Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten und wie hoch sind diese.
Festgelegt wurde, dass jedes Unternehmen, welches regelmäßig künstlerische Leistungen (z.B. Musik, Webgestaltung, Texterstellung) in Anspruch nimmt und verwertet, muss auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von (2010) 3,9 % bezahlen. Die Abgabe ist u.a. geregelt in der 3. KSVG-Novelle), die am 15. Juni 2007 (BGBl. I 2007, S. 1034 ff) in Kraft erneuert wurde. Bei einer Missachtung der Abgabe können hohe Bußgelder verhängt werden.
Abgabepflichtig ist jede Unternehmensrechtsform, wenn sie von Freiberuflichen ‘Künstlern’ Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören üblicherweise Leistungen wie PR-Arbeit, Webdesign, Musik etc.
Bleibt die Frage: was ist gelegentlich, was häufig? Eine Orientierungshilfe hierfür gibt es, eine verbindliche Festlegung nicht. Unternehmen sind i.d.R. dann abgabepflichtig, wenn sie jährlich mehr als 3 Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern und Publizisten organisieren und dafür Eintritt verlangen bzw. Einnahmen erzielen. Die Abgabepflicht ist dabei unabhängig davon, ob der Verwerter bzw. der Ersteller selbst in der Künstlersozialkasse versichert ist. Von der Abgabepflicht ausgenommen sind juristische Personen – also Kapitalgesellschaften. Allerdings muss die Kapitalgesellschaft für an die selbständigen Künstler gezahlten Entgelte Abgaben an die KSK entrichten.






